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Fiddy! Moderator


Anmeldedatum: 08.11.2002 Beiträge: 6526 Wohnort: Selm
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Verfasst am: 29.05.2008, 13:36 Titel: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Beigesc |
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Es gibt eine Änderung in der ABG der Conrad Filialen die es grundsätzlich untersagt gekaufte Geräte zurückzunehmen!
Egal um welcher Art Artikel es sich handelt! Es gibt lediglich einen zeitlich begrenzten Gutschein zurück!!
Begründung > Conrad möchte kein Leihhaus fürs Wochenende werden
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Diese Info wollte ich euch als potenzielle Kunden in diesem Laden nicht vorenthalten, denn da fällt man schnell drauf rein - wie in meinem Fall auch passiert ist.
Ich habe dort ein Gerät mit SD-Kartenleser gekauft, was aber keine Karten größer 1GB lesen kann - dies war weder auf der Geräteverpackung beschrieben noch wusste einer der "Fachverkäufer" über dieses Problem bescheid! Leider habe ich das auch nicht im Laden getestet, so habe ich das Gerät mit diesem Problem einen Tag später zurückgeben wollen, aber das war leider Fehlanzeige!!! Bekommen habe ich lediglich einen Gutschein, den ich auch nur in dieser Filiale einlösen darf
Man darf also die Unwissenheit der "Fachverkäufer" bezahlen – ok, das Geld is ja nicht weg - aber es kann auch nicht anderswo ausgegeben werden
Also mein Tipp - Vorsicht beim Einkauf in einer Conrad Filiale - Testet vorher alle Funktionen (was sicherlich interresant wird wenn ihr vorhabt eine Klimaanlage oder einen 42"LCD zu kaufen ) ! Ansonsten seid ihr die Dummen !!
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Kadettcab Moderator


Anmeldedatum: 27.10.2002 Beiträge: 3992
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Verfasst am: 29.05.2008, 13:45 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Na das wird ja immer besser.
War neulich im Pro Markt um die Ecke... Da stand ein Herr, der wollte seinen Blue Ray player zurückgeben.
Nach dreimaliger, unzureichender Reparatur (das Gerät war zum zeitpunkt wo ich da war etwa 4Monante alt) sollte das Gerät umgetauscht werden.
man wollte ihm für das Gerät, welches neu wohl um die 500€ gekostet hat nur noch 300€ wiedergeben.
Es sei ja in den 4Monaten genutzt worden und so sei eine Abnutzungspauschale normal.
Auch wollte man ihm kein Geld geben, sondern nur einen Gutschein.
Was soll man denn mit einem Gutschein von einem Geschäft in dem man aufgrund so einer Sauerei nie wieder was kaufen will?
Wo geraten wir da nur hin? Ich dachte es wäre so langsam soweit, daß der Kunde wieder in Richtung kleiner König wandert... (zuindest was Umtausch und Reklamation angeht). _________________ Bück Dich Fee...
Wunsch ist Wunsch!!! |
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ulie RC-Fan


Anmeldedatum: 03.06.2004 Beiträge: 1482
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Verfasst am: 29.05.2008, 14:17 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Also ich kann Conrad da absolut verstehen, wie oft habe ich gehört "ach, ich probier das erst mal aus wenn es mir nicht gefällt bring ich es halt zurück" oder "bin gegen den Bordstein gefahren, aber Conrad hat’s umgetauscht"
Viele waren (sind) sogar der Meinung das Conrad (Händler) gesetzlich dazu verpflichtet ist Geld zurückzuzahlen!
Dem ist aber nicht so...das war eine freiwillige Leistung von Conrad die leider von vielen schwarzen Schafen ausgenutzt wurde und nun leiden die ehrlichen Käufer darunter.
Zu ProMarkt und Co. Kann man eigentlich nur sagen…selbst Schuld wer da etwas kauft. Wie schon oft in Fernsehberichten gezeigt gibt’s dort den schlechtesten Service und die Preise sind auch unverschämt. Und wenn man da nach etwas Rabatt fragt bekommt man nur patzige Antworten. Aber die meisten lassen sich von Lockangeboten blenden, dabei hat der kleine Elektrohändler um die Ecke oft den besseren Service und manchmal sogar bessere Preise.
Gruß,
ulie
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Bruno Benzini RC-Fan


Anmeldedatum: 26.04.2006 Beiträge: 1151
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Verfasst am: 29.05.2008, 14:17 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Ist das denn erlaubt? _________________ Ich will deine Jacke, deine Boots, und dein Motorrad... |
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08-15 Moderator


Anmeldedatum: 02.07.2003 Beiträge: 4145
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Verfasst am: 29.05.2008, 14:33 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Es kommt immer darauf an, was Sache ist...
Ein Kartenleser, der oberhalb von 1gig Karten, die ja mittlerweile zum niedrigen Volumen gehören nicht mehr funktioniert, hat eindeutig einen verschwiegenen Sachmangel!
Hier ist der Umtausch legitim...
(3malige Nachbesserung muss eingeräumt werden, ist hier aber unmöglich, es sei denn es wird eine neue Firmware aufgespielt)
Bei den Sachmängel-Umtausch-Geschäften muss allerdings das Geld zurückerstattet werden, ein Gutschein ist NICHT zulässig...
Gegen einen Anwalt hätte diese Geschäftspraxis keinen bestand!
Ein reiner "Gefälligkeitsumtausch" wie von Ullie beschrieben ist reine Kulanz des Händlers...
Dies kann auch per AGB zusätzlich ausgeschlossen werden.
Das 14-Tage Rückgaberecht gibt es nur bei Internet-Händlern um die Ware wie im Geschäft testen zu können.
08/15 - lass dich nicht verarschen (Zitat geklaut bei bekanntem Medien-Basar ) _________________ Meine Autos fahren ohne CE, GS, TÜV & Rohs!
Teppich FTW!
Nadelfilz #1623 Driver |
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Fiddy! Moderator


Anmeldedatum: 08.11.2002 Beiträge: 6526 Wohnort: Selm
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Verfasst am: 29.05.2008, 15:06 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Leider aber sparen die Firmen immer mehr Geld beim Thema Weiterbildung/Schulung ihrer "Fachverkäufer" und lassen das dann von den Kunden ausbaden - denn sie haben dadurch keinen Verlust nur einen Gewinn.
Das mit dem Gutschein ist auch leider wirklich legitim - nur halt die zeitlich Begrenzung verstößt gegen das Gesetz lt Verbraucherschutz. Vor Gericht würde ich mit meiner Forderung evtl. sogar Recht bekommen - nur das Risiko nicht zu gewinnen wäre mir bei 179€ zu groß.
@Uli - im Grunde genommen hast du recht, nur sollte man da auch abwägen und dem Verkäufer die Möglichkeit lassen zu entscheiden > Ja- der Kunde hat Recht es ist unser/bzw. ein Herrstellerfehler und wir Zahlen wieder aus und nicht gleich egal um welche Summe es sich handelt zu blocken. Bisher habe ich Auslandkäufe wegen der schlechten bis nicht vorhandenen Garantieabwicklung gemieden - jetz weiß ich - is eh egal wo ich es kaufe
Bei euch im Shop weiß ich, da sitzen Fachleute die mir sogar sagen würden "lass das - das geht nicht" ihr wisst was ihr euren Kunden verkauft und würdet sogar auf den zu erzielenden Gewinn verzichten um den Kunden nicht zu verärgern, leider ist das bei Conrad nicht der Fall (...was man im I-Net auch immer wieder nachlesen kann) und dafür gebe ich den Verkäufer nicht umbedingt die Schuld. _________________
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08-15 Moderator


Anmeldedatum: 02.07.2003 Beiträge: 4145
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Verfasst am: 29.05.2008, 15:34 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Quote:
Das mit dem Gutschein ist auch leider wirklich legitim - nur halt die zeitlich Begrenzung verstößt gegen das Gesetz lt Verbraucherschutz. Vor Gericht würde ich mit meiner Forderung evtl. sogar Recht bekommen - nur das Risiko nicht zu gewinnen wäre mir bei 179€ zu groß.
Das mit dem Gutschein ist aber nur bei einem Kulanzumtausch legitim...
Und da drauf würde ich mich bei Ware, die eindeutig fehlerhaft ist (Speicherkartenleser mit mangelnder Fähigkeit, großvolumige Karten zu lesen) nicht einlassen...
08/15 _________________ Meine Autos fahren ohne CE, GS, TÜV & Rohs!
Teppich FTW!
Nadelfilz #1623 Driver |
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Fiddy! Moderator


Anmeldedatum: 08.11.2002 Beiträge: 6526 Wohnort: Selm
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JPh RC-Fan


Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 406
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Verfasst am: 29.05.2008, 21:51 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Wie sieht es denn bei der Bestellung aus? Kann man dort nach wie vor etwas zurück schicken bei nichtgefallen oder ähnlichem. Wäre ja blöd wenn das nicht so ist. _________________ 12h Rennen 2008 CRC 2.Platz <p>
12h Rennen 2009 CRC 3.Platz |
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cartman Admin


Anmeldedatum: 19.04.2003 Beiträge: 8467
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DerCamperHB RC-Fan

Anmeldedatum: 31.03.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 30.05.2008, 00:40 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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| Wie schon geschrieben, wenn ich das Falsche Teil wählen würde, könnte ich das Verstehen, bei uns liegt das Problem aber, das in der Modellbauabteiung einer Arbeitet, der keine Beziehung zu unserem Hobby hat, und dementsprechend auch keine Ahnung, da kannst du nur noch Hingehen, wenn du im Vorfeld genau die Artikelnummer hast, ansonsten bist du Aufgeschmissen |
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techno_magier RC-Enthusiast


Anmeldedatum: 20.01.2005 Beiträge: 2235
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Verfasst am: 30.05.2008, 01:07 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Kurzum zieht man aus dieser Geschichte alt bekannte Weisheiten !
1. "Keine Ahnung ist immer teuer!"
2. "Guter Rat im Ladenlokal, hat eben seinen Preis!"
Darin liegt auch die Chance im Nischenvertrieb.
Eben der Fachhändler des Vertrauens hat ein Interess daran, dass er zufriedene Kunden hinterlässt,
die ihn weiter empfehlen.
Er kann sich keine kostspieligen Marketingaktionen wie grosse Ketten leisten,
in deren Vertriebshallen die Kundenberatung eines Kompetenz simulierenden " Fachverkäufers", zu einem Paradebeispiel mutiert,
als wenn sich Blinde über Farben unterhalten.
Da geht es schlussendlich nur noch um Vertriebsvolumen und es wird das beworben und empfohlen, wo man den besten Schnitt macht.
Tja, wenn da die "Wochenendreklamationen" den Umsatz bremsen, muss halt darauf reagiert werden. _________________ <img>
Zuletzt bearbeitet von techno_magier am 30.05.2008, 19:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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Bruno Benzini RC-Fan


Anmeldedatum: 26.04.2006 Beiträge: 1151
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Verfasst am: 30.05.2008, 01:43 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Also wenn ich das richtig verstehe, ändert sich nix beim Conrad wenn ich weiterhin übers Netz bestelle, weil ich die Ware vorher ja nicht "befingern" konnte, wie in einem Laden "möglich"...
Ist ja edel  _________________ Ich will deine Jacke, deine Boots, und dein Motorrad... |
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Dany_the_kid RC-Fan


Anmeldedatum: 05.11.2006 Beiträge: 1988
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Verfasst am: 30.05.2008, 08:52 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Mal ganz nebenbei, wer bei Conrad in den Laden geht ist selber schuld. Sowas kann man wirklich nur bei Kleinteilen machen und wenn man keinen 7,5€ Gutschein einlösen kann. Ansonsten sollte man eignetlich nur übers Netz bei denen ordern, da kann man sich auch sicher sein, das die Teile vorhanden sind.
Ich weiss garnicht mehr wie oft ich 20-50 km zum Conrad gefahren bin um dann mit leeren Händen zurückzukehern, und da wollten ich keine exotischen Dinge.
Ausserdem bestellt man Elektronikkrams eher bei Reichelt.
MFG
Dany _________________ Daniel wird beschleunigt von seiner ZZR1100
Hier zu finden bei Flickr
http://www.flickr.com/photos/28673287@N06
Und hier bei Youtube
http://www.youtube.com/user/DaggdaDee |
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DerCamperHB RC-Fan

Anmeldedatum: 31.03.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 30.05.2008, 21:27 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Dany hast ja Recht, das Bestellen kenne ich auch, am Ende kannten die meinen Namen schon, den musste ich nicht mehr beim Bestellen mitteilen
Allerdings sind das bei mir 5 Kilometer, da fahre ich eben hin.
Leider ist es auch so, das im Netz Bestellte Wahre wohl in 1-2 Tagen da ist(soweit ich das gehört habe) wenn du im Laden bestellst, kommst nie unter 7 Tage weg
Ich hätte ja keine Probleme im Fachhandel einzukaufen, aber den Einzigen den es hier mal gab, da wahr das noch schlimmer, die 50m² wahren Vollgestopft, die Preise wahren die UVP Preise vom Hersteller, und wenn du was haben wolltest, wahr es nicht auf Lager, und musste bestellt werden.
Hatte dort Clod-Reifen bestellt, inkl Anzahlung, nach 1,5 Jahren hatte ich die immer noch nicht bekommen, inzwischen ist der Laden dicht |
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Dany_the_kid RC-Fan


Anmeldedatum: 05.11.2006 Beiträge: 1988
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Verfasst am: 30.05.2008, 22:05 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Was auch irgendwie seltsam ist, ist das man nicht in der Filiale anrufen kann um zu fragen ob ein bestimmter Artikel vorhanden ist.
Wenn dann kann man die Zentrale anrufen, und die können dir sagen das gestern abend noch soundso viele Artikel in der Filiale waren. Ob schon welche verkauft wurden können die aber nicht sagen.
Also ist es unmöglich vorher nachzufragen, ob was da ist. Wenn nicht muss man extra blechen wenn's bestellt werden muss und man es gleich zu sich nach Hause haben möchte.
Gerade diese komische ABG Änderung animiert selbst bei 5 Minuten Fussweg lieber was zu bestellen. Doof ist nur wenn man das Paket dann aber noch bei der Post abholen muss, weil man ja berufstätig ist und schaffen muss. Und die Post hat ja auch klasse Öffnungszeiten.
MFG
Dany _________________ Daniel wird beschleunigt von seiner ZZR1100
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Spassmobil RC-Fan

Anmeldedatum: 23.01.2008 Beiträge: 179
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Verfasst am: 30.05.2008, 22:27 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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wenn ich als geschäftskunde beim conrad bis 17.00 uhr bestelle, ist das paket am nächsten morgen bei der post dabei. ohne mehrkosten für expressversand wohlgemerkt.
doch leider hat man ja schon des öfteren gehört, das ware die beim C als defekt reklamiert wurde wieder ins regal kam.
ich kann es zwar nicht behaupten, habs auch nur gehört.
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mETuS
Anmeldedatum: 12.05.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 01.06.2008, 14:47 Titel: Re: Achtung ! AGB-Änderung für Conrad Filialen mit üblen Bei |
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Ihr werdet mich steinigen, aber ich finde die AGB-Änderung legitim.
(Mal abgesehen von Deinem Teil, Fiddy )
Immer mehr Firmen ziehen ihre "Bonbons" die sie sich in den "fetten" 80er/90ern angewöhnt haben zurück.
Warum wohl?
Die Gewinnspanne ist mehr als deutlich zurückgegangen, so lässt sich das nicht mehr mit dem/den nächsten Kunden finanzieren.
Der erste Step war ja, Fachverkäufer durch "Statisten", die weniger Lohn wollten zu ersetzen.
Es werden also bestimmt noch einige Goody´s verschwinden, an die sich der Kunde gewöhnt hat.
Und die Gesetzgebung wird sich, denke ich, in den nächsten Jahren entsprechend ändern.
Sry, aber wenn ich was haben will, informiere ich mich über die produkte im Vorfeld und suche dann wo es am günstigsten ist...eine fachliche Beratung erwarte ich schon lange nicht mehr....und wenn ich es dann habe und nicht mit zurecht komme oder es ist irgendwie das falsche blau etc. komme ich schon gar nicht auf den Gedanken das Teil zurückzugeben....das sind alles "ferz mit krigge"
BTW....wer hat denn schon mal ein Teil, was e in US, HK, China bestellt hat wieder zurückgegeben, nur weil es den Ansprüchen nicht gerecht wird ?
Auf die Idee kommt keiner ( Geldfrage )
Aber der deutsche Händler soll es zurücknehmen....der INet-Handel sogar 14 Tage ohne Angaben von Gründen.....hallooooo.....???!!!!!
(Und dann auch noch die Transportkosten bei einem Warenwert über 40 Euse übernehmen......)
Wer von Euch kauft solch eine gebrauchte Ware hinterher zum Neupreis ?
(Und wenn jetzt einer meint, auf die Waren ist noch eine grosse Spanne drauf, die das auffängt, der lebt auf den Bäumen!)
greez DOC
.....nur mit solchen Maßnahmen wird Deutschland wieder wirtschaftlich konkurenzfähig!!!
just my 2 cents |
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