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Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler)

 
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Bruno Benzini
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 12:34    Titel: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

So, heute mal vollkommen OT...

Also, es geht um folgendes:

Freund von mir hat sich vor nicht ganz zwei Jahren nen TFT-Fernseher gegönnt, Kosten: 2000 Euro, über leasing...

Das Gerät hat seit geraumer zeit zwei sichtbare vertikale Streifen auf der Bildfläche, egal ob man Fernseh guckt, DVD oder mit ner Konsole spielt, somit ist meiner Meinung nach auszuschliessen dass es sich um irgendein defektes Skartkabel handelt...

Kommentar Händler (hatte das Gerät vor 4 Wochen abgeholt):
"Bei uns ist kein Fehler festzustellen, das muss an ihren Kabeln liegen". Freund (im Laden stehend): Dann zeigen sie mir bitte hier vor Ort dass das Gerät einwandfrei funktioniert..." Händler: "Gerät ist schon wieder verpackt.", das war vor drei Wochen, Händler liefert meinem Freund (keine Angst, bin normal gepolt ) aber nicht seinen Fernseher aus, das Geschäft ist 500 Meter von meinem Freund entfernt

Weiteres Kommentar des Händlers: "Ihr Fernseher bekommt ein Signal das er nicht bekommen darf, man müsse eine Ader des Skartkabels durchtrennen..."

Mich kommt es vor als hätte der Händler das Gerät überhaupt noch nicht ausgepackt, denn sonst hätte er die Streifen bemerkt (...ist schon wieder verpackt...)

Heute Abend fahre ich mit meinem Kollegen also dort hin um etwas Druck zu machen, meiner Meinung nach darf er meinem Kollegen nicht sein Eigentum vorenthalten, der hat ja immer schön brav bezahlt (oder sollte man die Zahlungen vieleicht vorerst mal einstellen?)

Frage eins: Wie oft darf ein Händler den gleichen Fehler verbessern bevor man andere Schritte einleiten kann?

Frage zwei: Wie lange darf der Händler einen Fernseher der angeblich keine Störungen hat bei sich behalten (drei Wochen sind meiner Meinung nach schon dreist)

Frage drei: Was könnten wir heute Abend zum Händler sagen?

Hoffe auf eure Hilfe, die Angelegenheit liegt mir sehr am Herzen...

Guden - Dankt im vorraus schonmal
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Zuletzt bearbeitet von Bruno Benzini am 07.02.2007, 22:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Kadettcab
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 12:59    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Normalerweise hat der Händler 2 Versuche den Fehler zu beheben. Beim dritten Versuch wird getauscht. Also zumindest ist das so bei neuen Teilen (In meinem Fall ein nagelneues Handy). Wies mit älteren Geräten aussieht kann ich nicht sagen.


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Dorfl
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 13:37    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Einstellung der Zahlung stellt einen Vertragsbruch dar. Dieser ist auch leicht zu beweisen.
Ihr hingegen habt keinen Beweis ob der Fernseher getestet wurde, ob der im Laden einen Defekt aufweist, etc...
Ergo: im Streitfall zieht Ihr so den Kürzeren.
Ist Dein Kumpel rechtschutzversichert? Damit könnte er den Händler zeigen, daß er einen Rechtsstreit nicht scheut.

Gruß

Dorfl
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steelcut
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 13:44    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Quote:
.... Dann zeigen sie mir bitte hier vor Ort dass das Gerät einwandfrei funktioniert..." Händler: "Gerät ist schon wieder verpackt.", ....



Ich hätte dem Händler gesagt: "dann pack mal wieder aus" ....(und das muss er machen, dazu ist er m. M. n. verpflichtet!.. sonst kann er auch erzählen, das sein Onkel der Papst ist.. )

gtx
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Zuletzt bearbeitet von steelcut am 07.02.2007, 13:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Sinned
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 16:26    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Nehmt nen großen Hammer mit! Dann packt er das Ding so schnell aus wie ihr blinzeld!

Zuletzt bearbeitet von Sinned am 07.02.2007, 16:26, insgesamt einmal bearbeitet
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kzanol
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 18:50    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Quote:
Frage eins: Wie oft darf ein Händler den gleichen Fehler verbessern bevor man andere Schritte einleiten kann?



es gibt keine genaue regelung ab wann die wahre zu tauschen ist.
es muss nur "VERHÄLTNISMÄSSIG" sein. soll heissen 3 mal in 2 jahren währe schon unverhältnismässig. klärt dann meist der richter.

Quote:
Frage zwei: Wie lange darf der Händler einen Fernseher der angeblich keine Störungen hat bei sich behalten (drei Wochen sind meiner Meinung nach schon dreist)



verstehe ich nicht, wenn das ding keine stöhrung hat dann raus damit.

Quote:
Frage drei: Was könnten wir heute Abend zum Händler sagen?



gib die kiste raus....

gruss
kzanol
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DOC
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 20:15    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Immer die Frage nach "Garantie"...
HUHUUU...
Garentie gabs früher heute heisst das Pferd "Gewährleistung"

Dabei muss man 2 Dinge unterscheiden:

1. Gewährleistung auf Neuware
Wobei der Hersteller und auch der Händler selbst auch auf 3 Jahre aufstocken kann, wobei dieses wieder eine Mischung aus Garantie und Gewähr ist.

Neuware die vom Händler mit 1.Jähriger Gewähr (oder fälschlicherweise Garantie verkauft wird ist in D unzulässig und erweitert sich automatisch auf 2 Jahre Gewähr !

2 Gewähr auf Reparaturen:
Da wirds schwierig denn ist in den AGB´s der Werkstatt nichts über den Gewährleistungszeitraum niedergeschrieben, ist dieses 2Jahre auf die selbe Ursache ( nicht zu verwechseln mit Wirkung).
Die Werkstatt kann und darf diesen Zeitraum aber auf 1 Jahr gesammt reduzieren.
Steht in den AGB´s der Werkstatt noch die alte 1/2Jahresregelung ist dieses unzulässig und nichtig und es gilt automatisch die 2 Jahre!!!!

So, nun zu Deinem genauen Problem.

1. Was gehst Du zu Deinem Händler zur Reparatur ?
TFT und andere Geräte sind Geräte die von "FeldWaldWiesentechnikern" seltenst repariert werden können, noch das sie sie verstehen.
Man geht dazu in eine vom Hersteller authorisierte Systemwerkstatt.... von daher ...sry...selber Schuld !!!!
(Oder hast Du die Kiste gar aus dem "Sau"Laden......loool...doppeltschuld!!!!)

2. 3 Wochen ist lang, vor allen Dingen wenn jemand dran rumpopelt der keinen Plan hat.
Bei sog. "Zeitfehlern" können solche Zeiten schon vorkommen, sollten aber mit dem Kunden abgesprochen werden.
3. Du hast vor dem Abholen beim Händler nat. Anspruch auf Überprüfung vorort, bei Zustellung dann bei Dir in der Wohnung. Obgleich das Teil in Gewähr oder kostenpflichtigen Fall instandgesetzt wurde.
Dementsprechend musst Du es auch nicht annehmen, wenn es nicht OK ist.

Ich würde mich auch an deiner Stelle mal an den Hersteller wenden und nachfragen was du tun kannst....
Welcher Hersteller ist das Gerät ?

Hab ich was vergessen???

greez DOC
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Garincha1
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 20:29    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Quote:
Hab ich was vergessen???


Jeppp, ist ein Leasing-Vertrag... und da gelten normalerweise etwas andere Spielregeln... schließlich ist das Gerät nicht im Eigentum des Besitzers. However, normalerweise gibt es da bei elektronischen Geräten ein Full-Service-Paket... Also, Leasing-Vertrag durchlesen bzgl. Rechte und Pflichten. Ansonsten hast Du vollkommen recht... die Händler (und dies gilt nicht nur für die Online-Discounter und die saubilligen) kannst Du im Reparaturfall vergessen. Für meinen verwarzten Drecks-Toshiba LCD war z.B. ATV aus Oberhausen zuständig (auch für Sony und Panasonic). Die kamen die 1,5 Jahre alte Kiste brav abholen, stellten beim zweiten Mal auch lieb ein Leihgerät hin und brachten ihn auch immer wieder, bis sie ihn schlußendlich "kaputtschrieben" und ich nun meine Gutschrift vom Händler erhalte...



Zuletzt bearbeitet von Garincha1 am 07.02.2007, 20:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Bruno Benzini
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 20:48    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Jupp, ist "die Kiste" meines Kumpels, geleast und dann auch noch beim "Händler ausm Dorf"

Denke aber ihr habt mir weitergeholfen...

Ach ja: Der "Händler" hat "Mittwochs über Mittag geschlossen"...

Denke wir lassen das Teil bringen (abholen darfste bei leasing nicht), dann wieder abholen, bringenlassen, abholen und auf Gutschrift warten...

Ich halte auch nicht sooo viel von leasen, warum wohl...

Guden - verbeugt sich und dankt
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Zuletzt bearbeitet von Bruno Benzini am 07.02.2007, 20:50, insgesamt einmal bearbeitet
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Dany_the_kid
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 20:52    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Bei Leasingvertrag fällt mir immer das ein:
-" Herr Richter, es kann doch nicht sein, das ein unbescholtener Bürger ..... mit einem Leasingvertrag bestraft wird"
und der Richter sag: "Doch das geht"

MFG
Dany

PS: wers noch nicht kennen sollte tippt mal bei goolge-video "Leasingvertrag" ein-
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DOC
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007, 21:42    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Leasing...ist ja noch besser, denn in diesen Verträgen ist geregelt was man wo und wie machen darf....

Durchlesen und dann dem Händler um die Ohren schlagen.

Wenn in diesem Unterparagraf nichts drinsteht über den "Nutzungsausfall", kann man sogar auf eine Raten-Miet-Zahlung während des Nutzungsausfalles rechtlich verzichten.

@Garincha
Der Service für Tosh in Oberhausen ist TRH !!!
Aber wer kauft sich schon Tosh...rofl...*g*

Hengt der Händler bei dem das Gerät geleast wurde ( wer macht denn sowas ) vertraglich mit drin oder ist er der "Mittler" ???

TIP: VERTRAG DURCHFORSTEN !!!!!!!!!!!! und !!!!!!!!

@Dtk: arg hilfreich!



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Zuletzt bearbeitet von DOC am 07.02.2007, 21:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Garincha1
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007, 06:27    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Quote:
Der Service für Tosh in Oberhausen ist TRH !!!
Aber wer kauft sich schon Tosh...rofl...*g*


Richtig, TRH (Technik - Rat & Hilfe)! Keine Ahnung wie ich auf "ATV" gekommen bin... Auf jeden Fall war ich mit deren Service zufrieden! Tja, mit den Toshibas hast Du natürlich Recht! Die Dinger "brummen und fiepen" zum narrisch werden... Möchte mal wissen, wie die es schaffen, so oft als "Testsieger" vom Platz zu gehen?

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Bruno Benzini
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BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 08:48    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Soooo...

War gestern mit meinem Kollegen beim Händler, ein wenig flott gemacht, mitm Vertrag gewedelt, und siehe da: Fehler wurde erkannt und wird behoben, notfalls gibt es ein neues Gerät
Hab mir den Leasingvertrag mal durchgelesen: Schöne Kagge!
Nach Vertragslaufzeit ist das Gerät nicht meinem Kumpel, sofern er nicht in der Lage ist am Stichtag 420 Euro zu zahlen

Guden - Finger weg vom leasing! zumindest für Endkunden...
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BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 09:09    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Quote:
Nach Vertragslaufzeit ist das Gerät nicht meinem Kumpel, sofern er nicht in der Lage ist am Stichtag 420 Euro zu zahlen



Normaler Leasingvertrag eben: am Ende muß der vertraglich festgelegte Restwert gezahlt werden oder das Gerät geht zurück.
Leasing zahlt sich für den Privatgebrauch meistens nicht aus.

Gruß

Dorfl
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Bruno Benzini
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BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 11:21    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

Ich schätze mal das wird sein letzter Leasingvertrag gwesen sein, der Headbänger htte nicht mal nen blassen Schimmer von der Materie, dachte sogar es wäre ein Ratenkauf


Bei der Bundeswehr gab es immer nen geilen Spruch: Lernen durch Schmerz, Erfahrung durch Enttäuschung
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Dany_the_kid
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BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 11:32    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat

sage ich doch

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MFG
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Bruno Benzini
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BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 17:07    Titel: Re: Die Garantiefrage... (oder Finger weg vom Dorfhändler) Antworten mit Zitat


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