FAQ   Suche   Mitglieder   Links   Impressum & DSGVO 

Zoll-FAQ - Bitkauf im Ausland

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.rc-micro.de Foren-Übersicht -> FAQ
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cartman
Admin
Admin


Anmeldedatum: 19.04.2003
Beiträge: 8467

BeitragVerfasst am: 05.05.2004, 02:51    Titel: Zoll-FAQ - Bitkauf im Ausland Antworten mit Zitat

Die kleine Zoll-FAQ
----------------------

Was wird in dieser FAQ erklärt?
Diese FAQ soll dem Käufer die wichtigsten Eckpunkte zum Thema Zoll beim Micro-RC nahebringen. Dabei wird absichtlich nicht auf Paragrafen rumgeritten, sondern die ganze Angelegenheit mehr aus der Praxis betrachtet.


Zoll - Was ist das?
Bestellt man Waren im Ausland, sind ab einem bestimmten Sendungswert auf die Einfuhr dieser Waren Steuer und Zollabgaben zu entrichten. Umgangsprachlich wird die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollabgabe auch Zoll genannt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist ähnlich der Mehrwertsteuer und beträgt akutell 19%. Die Höhe der Zollabgabe ist durch die Art der Waren bestimmt.
Der sogenannte Zolltarif kann hier eingesehen werden:
<a>http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d1_zolltarif/index.html</a>


Wann muss ich Zoll zahlen?
Innerhalb des Zollgebiets der EG werden Waren nicht durch den Zoll kontrolliert. D.h. es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bestellt man aber Waren aus Ländern, die nicht der EG angehören, kann es sein, dass man Zoll zahlen muss.
Einfuhrumsatzsteuer (also 19%) muss man immer dann zahlen, wenn der Sendungswert einer kommerziellen Lieferung (engl. "merchandise") 22 Euro überschreitet. Bei Lieferungen, die als Geschenk (engl. "gift") deklariert sind und von privat zu privat gehen (z.B. ebay.com), liegt der Freibetrag bei 45 Euro. Diese Angaben muss der Versander auf dem Paket angeben. Das ist der kleine grüne Aufkleber.
Ab einem Sendungswert von 150 Euro kommen dann noch die Zollabgaben hinzu.


Muss ich meine Einkäufe im Ausland deklarieren?
Das macht der Versender. Er füllt die Zollerklärung aus (kleiner, grüner Aufkleber) und klebt sie auf das Paket. Dabei muss der Sendungswert, der Inhalt und die Art der Sendung angegeben werden. Z.B. dass es sich um eine kommerzielle Sendung (engl. "merchandise") oder um eine Geschenk (engl. "gift") handelt.


Was ist denn der Sendungswert?
Der Warenwert ist der Kaufpreis der Ware. Der Sendungswert ist vereinfacht gesagt der Warenwert zuzüglich Transport- und Versicherungskosten. Der Sendungswert ist entscheidend für die Zolldeklaration. Er muss auch vom Versender auf dem grünen Zollaufkleber angegeben werden.


Wie sieht das in der Praxis aus?
Täglich kommen tausende Pakete aus allen Länder in die EG. Diese werden stichporbenartig sortiert. Der Zoll bemüht sich, die einfurhumsatzsteuer bzw zollpflichtigen Pakete vollständig auszusortieren und die anfallenden Gebühren zu beanschlagen. Bei der Aussortierung schaut der Zoll auf die grüne Zolldeklarierung. Die Zöllner sind natürlich nicht blöd. Ein riesiges Paket, dass als Geschenk mit einem Wert von 10 Euro deklariert ist, wird natürlich genau unter die Lupe genommen. Dazu hat der Zollbeamte das Recht, eine Sendung zu öffnen.

Findet man dann eine Rechnung von Versender, wird diese als Grundlage zur Berechnung genommen. Pakete mit einer Rechnung sind natürlich kein "Geschenk"...
Sollte ein großes Paket mit teurem Inhalt ungeöffnet durch den Zoll gehen und den grünen Zollbefreiungsaufkleber bekommen, ist das reines Glück. Man sollte das aber nicht als die Regel annehmen, sondern die Zollkosten immer mit in seine Preiskalkulation einbeziehen.


Wie lange dauert den so eine Kontrolle
Wenn eine Sendung beim Zoll näher untersucht wird, kann das die Auslieferung um ca. 1-2 Wochen verzögern.


Und wie hoch ist die Abgabe?
Grundsätzlich fällt ab 22 Euro immer 19% EInfuhrumsatzsteuer an. Ab 150 Euro muss dann zusätzlich auch noch die Zollabgabe geleistet werden. Die Zollabgabe richtet sich nach der Art der Waren. Beim Zoll gibt es Kategorien, mit Hilfe derer der Zollsatz bestimmt wird. Die in diesem Forum bekanntesten Warennummern sind sind:
95032090000 (Automobile mit Antrieb) mit 0.8% Zoll
95038010000 (Kunststoffspielzeug mit Motor) mit 4.7% Zoll
(Stand 2005)

Korrekterweise bestimmt sich der Zollwert aus dem Kaufpreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten, anteilig bis zur Zollgrenze der Gemeinschaft. Dafür gibt es Tabellen, die den Anteil in Abhängigkeit von Abflug-/Zielflughafen angeben.
Klingt kompliziert und zeitaufwendig, ist es auch. Und bei Paketen an Privatpersonen lohnt sich der Aufwand nicht. Deshalb wird meistens der Zollwert vereinfacht reduziert auf Kaufpreis + Porto.


Kann ich die Warennummer selber herausfinden?
Dazu gibt des die TARIC-Seite:
<a>http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm</a>
Dort kann man mehr Infos über eine bestimmte Warennummer bekommen oder per Freitextsuche seine Waren kategorisieren lassen.


Wie kompliziert - erklär's mich nochmal
Also ganz einfach:
Paket kostet weniger als 22 Euro:
Keine zusätzlichen Kosten

Paket kostet zwischen 22 und 150 Euro:
Gesamtkosten = Warenwert + Porto + 19%

Paket kostet mehr als 150 Euro:
Gesamtkosten = Warenwert + Porto + Zollabgabe + 19%


Wenn ich etwas im nicht-europäischen Ausland kaufen will, wie kann ich schnell den Gesamtpreis errechnen
Grob gesagt kann man den Gesamtpreis bestimmen, indem man den Sendungswert (also Kaufpreis + Porto) mit 1.25 multipliziert.


Wer treibt die Zollgebühren ein?
Der Postbote oder das Zollamt.


Der Postbote?
Genau. Wenn in dem Paket eine Rechnung war, kann das Zollamt der Zollwert anhand dieser errechnen. Sämtliche Kosten läßt das Zollamt dann durch die Post eintreiben. Ähnlich einer Nachnahme-Sendung, errichtet man die Zollkosten direkt an der Haustüre gegen eine Quittung und bekommt anschließend das Paket.


Und wenn keine Rechung im Paket liegt?
Dann wird man per Brief aufgefordert, in dem zuständigen Zollamt zu erscheinen. Zollämter gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt. Eine Weltreise muss man also nicht unternehmen.


Was muss ich zum Zollamt mitbringen?
Eine Rechnung, meist in doppleter Ausführung, Geld und ein Personalausweis ist auch nicht verkehrt. Am besten druckt man die Rechnung direkt aus der Bestellhistorie von Toyeast, Dinball, ebay oder ähnlichen Shops aus. Wer per Paypal bezahlt, kann die Abrechnung auch noch ausdrucken.
Maßgeblich ist die Rechnung des Online-Shops bzw der Paypal-Ausdruck.
Manche Zollbeamten freuen sich auch, wenn man eine Warennummer für die Kategorisierung der Sendung parat hat. Dann müssen sie nicht selber suchen.
Ein guter Tipp dazu kommt noch von Garincha1:
"Wenn man einmal einen günstigen und korrekten Zolltarif (0,8 % bzw. 0,9 %) erhalten hat und nun eine ähnliche Sendung erhält, ist es sinnvoll, die "alte" Zollanmeldung vorzulegen um wieder diesen Tarif zu bekommen."

Ein ganz einfachen Tipp: Zollbeamte sind Menschen. Sie freuen sich, wenn man nett mit ihnen redet und finden gerade die kleinen Autos durchaus faszinierend. Ein kleiner Plausch ist also nie verkehrt.

Das Paket muss auf dem Zollamt vor den Augen eines Zollbeamten geöffnet werden. Dann wird kontrolliert, ob die Ware mit der Rechnung übereinstimmt. Desweiteren wird geschaut, ob keine illegalen Waren eingeführt werden. Liegt der Sendungswert bei kommerziellen Sendungen unter 22 Euro, bekommt man sein Paket ausgehändigt und kann gehen. Ist der Betrag höher wird anschließend anhand der Rechnung der Zollbetrag errechnet.
Je nach Zollamt muss man den erhobenen Zoll sofort bar bezahlen oder man bekommt nach ein paar Tagen eine Rechnung zugeschickt.


Eine persönliche Erfahrung an dieser Stelle:
Laut Aussage meines zuständigen Zollamts wird der Zoll auf dem gesamten Sendungswert (also Kaufpreis + Porto) erhoben. Das wurde mir auch schon oft so berechnet.
Es ist aber auch schon vorgekommen, dass der Zollbeamte nur den Warenwert (also nur der Kaufpreis) zur Berechung des Zolls herangezogen hat.
Des Weiteren verzichten einige Zollbeamte auf eine Verzollung, wenn der Sendungswert unter 25 Euro liegt. Der Aufwand steht dann in keinem Verhältnis zum Ertrag (ca. 5 Euro), sprich: die Arbeit lohnt sich einfach nicht.


Was ist bei Express-Sendungen, z.B. per UPS?
Das ist ein Sonderfall. Alle Zollformalitäten werden duch den Lieferdienst erledigt. Der Ablauf ist dabei unterschiedlich. Bei UPS ist es bei mir mal so gewesen, dass der Zoll nachträglich von mir eingefordert wurde (+ 10 Euro Bearbeitungsgebühr durch UPS!). Also Rechnung aufbewahren, um sie auf Verlangen zuschicken zu können.


Nützliche Links:
http://www.zoll.de
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html (Danke, ulie!)
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm


In eigener Sache:
Vielen Dank an Garincha1 und Richie für ihre Ergänzungen!
Wer Anregungen hat, inhaltliche Fehler findet, noch Fragen hat oder Ergänzungen machen möchte, der kann mir gerne eine PN schicken.


Zuletzt bearbeitet von cartman am 25.12.2006, 13:43, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.rc-micro.de Foren-Übersicht -> FAQ Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de