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Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt!
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08-15
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 20:56    Titel: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Unser Hobby ist gerade um einiges einfacher geworden!

"Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.

Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008."

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Garincha1
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 21:16    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat


Sauber... und wurde auch langsam Zeit: Administrative Kosten der Zollmurkel waren höher als die rudimentären Einnahmen... mal abgesehen davon, dass die mir meine wertvolle Lebenszeit klauten!
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spitfire
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 21:31    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

jupp echt Top!
Wie Garincha schon sagte, meist hab ich eh beträge unter 10 € beim Zoll gelassen... die hatte dafür ne Mords arbeit, und ich 1,5 - 2 stunden vergeudet

Spit - Findets gut
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08-15
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 21:33    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Quote:

Administrative Kosten der Zollmurkel waren höher als die rudimentären Einnahmen...


Klar, das wurde endlich mal auch von der Führung erkannt!

Wenn ich sehe, wie der Zoll gut eingesetzt werden kann, wenn sie sich nicht ne 3/4 Stunde mit Bürokratischem Kleinscheiss rumplagen müssten!

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BlueDragons
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 21:48    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Schade, dass sie aber immer noch so einen großen Vorlauf brauchen...

01.12.2008...

Naja, aber dann ist wenigstens das Weihnachtsgeld vorm Zoll sicher!

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Zuletzt bearbeitet von BlueDragons am 07.04.2008, 21:49, insgesamt einmal bearbeitet
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08-15
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 22:42    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Quote:
Schade, dass sie aber immer noch so einen großen Vorlauf brauchen...

01.12.2008...


Wieso wusste ich, dass sowas kommt

Mal ehrlich, das ist typisch Deutsch...jetzt ändert sich schon was, das für uns extrem Vorteilhaft ist, und dann wird gleich wieder angemerkt, wieso es denn nicht schon gestern hätte passieren können!

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cartman
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 22:50    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Für die Auslandskäufer unter den Modell-Freaks sind das doch hervorragende Neuigkeiten.
Für die deutschen Händler wohl eher weniger...

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BlueDragons
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 22:50    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Gestern wäre zwar auch nicht schlecht, aber so 1 - 2 Monate zum umsetzen hätten doch schließlich auch gereicht!


BD - ein jahrelanger Staatsdiener
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SVINGO
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 23:27    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Quote:

Für die deutschen Händler wohl eher weniger...



somit wir es noch schwieriger für Deutsche Händler wir sollen wohl den Bach runter gehen
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Dany_the_kid
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BeitragVerfasst am: 07.04.2008, 23:54    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Moment mal !?

Quote:

Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro*, sind einfuhrabgabenfrei.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:



hier steht das Portokosten bei der Betrachung ausser Acht gelassen werden. An anderer Stelle steht aber (nicht hier) das das doch mit reingerechnet wird, wenn dem Verkäufer die Portokosten bezahlt werden, bzw. der das auf dem Gesamtbetrag draufrechnet (so wie eigentlich üblich).

Was zählt den jetzt.

Und gerade aus aktuellem Anlass wie lange lässt sich der Zoll den Zeit bis der sich meldet? Kann man denen, wenn man weiss, das es unter 22 Euro sind vorab schon was schicken, oder muss man warten bis die sich melden?
MFG
Dany
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08-15
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 00:02    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Was zählt?
Das, was im Gesetz steht (in dem Fall der Text von der Zoll-Website)

08/15
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knacki
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 00:45    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Quote:
Wenn ich sehe, wie der Zoll gut eingesetzt werden kann, wenn sie sich nicht ne 3/4 Stunde mit Bürokratischem Kleinscheiss rumplagen müssten!



Zoll im Einsatz?
Gibt es nicht!
Was Google nicht kennt........


Ich würde mir als kleiner Händler weiniger Gedanken machen.
Die, die bisher nicht im Ausland bestellt haben, haben dies aus besonderen Gründen getan. Billig ist nicht alles und wer nicht unverschämt gehandelt hat wird auch weiterhin gut handeln können
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Dany_the_kid
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 00:46    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

JAJa, guggst du hier

Quote:

22 Euro
Sendungen mit geringem Wert:
Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.....



Hier gehts jetzt um den Gesamtwert ?! An wieder andere Stelle stand von einiger Zeit, das die Versandkosten mit zum Gesamtwert zählen. Entweder das wurde jetzt geändert, oder die beiden Regeln widersprechen sich.

MFG
Dany



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cartman
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 01:11    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Also ich finde die Zollseite hier ziemlich eindeutig:
"Bemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten)."

Quelle

Der Zollwert einer Ware ist der Warenbetrag + Porto (sofern es anfällt).
Genauso wurde heute meine HLJ-Sendung verzollt.

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Zuletzt bearbeitet von cartman am 08.04.2008, 01:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Dany_the_kid
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 09:22    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Wieso finde ich die Textstellen nicht selber ? schon komisch.

Was mich jetzt aber verwirrt ist das hier einerseits

Quote:

Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten)."


was meiner Meinung irgendwie im Gegensatz hierzu steht

Quote:

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.



Oder sollte das nur für Auktionen gelten weil hier gerne mal 20 Euro Porto genommen wird.
Oder aber bin ich zu blöd fürs Amtsdeutsch, oder was.....
Oder müssen die Beförderungs und Portokosten separat aufgeführt werden

MFG
Dany - doch reichlich verwirrt, auch weil meine Rc-Mart Sendung seit dem 15.3 unterwegs ist.

Edit: Oder muss man hier zwischen Zollgebühr und Mwst. unterscheiden?
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Zuletzt bearbeitet von Dany_the_kid am 08.04.2008, 10:05, insgesamt einmal bearbeitet
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cartman
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 12:20    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Zwischen Zoll und MwSt muss man immer unterscheiden, sind ja zwei verschiedene Sachen.
Der Zoll hängt von der Ware ab, die Einfuhrumsatzsteuer ist dagegen immer 19% und kommt auf den Gesamtbetrag aus Warenwert + Porto + Zoll.

15.3.? Da würde ich mir noch nichts bei denken. Wenn's im Zoll hängt, kann es schonmal 30 Tage dauern.

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microsash
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 12:26    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Im Normnalfall hat man ja nur eine gesamt (paypal)rechung zum vorlegen, auf der die Portokosten nicht separat aufgeführt sind. Bei ebay auktionen, bei denen man den auktionsausdruck sieht es anderst aus , aber oft ist es ermessen des Zöllners, ob der Versand künstlich hoch (z.b.1$ artikel , 40$ Versand) ist.Scheint das alles in Ordung zu sein, zahl ich auf meinem Zollamz nur für den Warenwert, nicht den Versand und für mein HLJ Paket mal gar nix (kam so zu mir nachhaus ).


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zimbo
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 12:38    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

gestern war ja ein bericht über ne zollstelle....wieviele pakete die da am tag bewältigen müssen ist waaahnsinn.

das erleichtert sowohl für uns als auch für die die arbeit.

unsere zollstelle ist vor kurzem in den norden von münchen gezogen und war voher in münchen....jetzt wenn man da mal hin muss hat man gleich nen halben tag vergaggt.

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ThomasT
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 13:58    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Mit dem Porto scheint mir sind sich die Zöllner selbst nicht so im klaren. Meine bisherige Meinung war auch, dass zum Warenwert noch die Versandkosten draufkommen und dann die Gesamtsumme versteuert wird. Logischerweise, denn sonst könnte man den Verkäufer ja bitten, kleinen Warenwert und große Portokosten auf die Rechnung zuschreiben, um die Abgaben niedrig zuhalten.
Als ich im Sommer eine Sendung von b-p-p beim Zoll abholte, fragte der Zöllner jedoch nach den Versandkosten (sind ja bei b-p-p meist im Artikelpreis inkl.). Er meinte, bei Postversand würden darauf keine Abgaben fällig, nur die Versandkosten bei Expressversand wären abgabenpflichtig.
2 Zöllner = 3 Meinungen?

Anyway, gut dass sich der dt. Zoll die amerikanischen Regeln zum Vorbild genommen hat, wenn ich mich recht erinnere, haben die eine schnuckelige 200$ Freigrenze. Gut, 200$ ist heutzutage auch nichts mehr wert..

Danke für die Info, TT
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Sviny
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BeitragVerfasst am: 08.04.2008, 14:08    Titel: Re: Wertgrenze für Kleinsendungen beim Zoll aufgestockt! Antworten mit Zitat

Also ich hab jetzt mal den Gesetzestext angeschaut (zum Glück bin ich Techniker und nicht Jurist). Mit meinem durchaus limitierten Rechtsverständnis komm ich aber nur auf folgendes:

Der Zollfreiheitsbetrag für "Kleinsendungen" wir auf 150€ erhöht. Von der MwSt oder gar einer befreiung von dieser hab ich nichts gelesen. Wenn dem so ist - und ich lasse mir hier nur zuuu gerne eines besseren belehren - spart das zwar dem Zöllner Arbeit (ewiges Wälzen von irgendwelchen Zollnummernkatalogen - das Auto is aus Plastik? Bausatz? Mit Motor? Massstäblich verkleinert? ...) aber dem Käufer doch nur bedingt Geld.

Denn wenn eine Sendung beim Zoll hängen bleibt, kommt MwSt. drauf... und die schlägt mit 19% mächtig zu Buche. Was wegfällt sind die3,xx - 4,xx Prozent Zoll der auf verschiedene Warengruppen erhoben wird. Sprich bei Ausnutzung der Höchstgrenze (149,99€) - davon 4 Prozent - das macht dann überschlagsweise 8€ Steuern die maximal nicht anfallen. Die MwSt. von 18,50 kommt aber dazu.

Ich hoffe ich habe das falsch verstanden ;-)

gruss
Sviny - kommt der Zoll auf den Warenwert inkl MwSt?
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