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Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fahren

 
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**The-Freeze**
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BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 17:31    Titel: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fahren Antworten mit Zitat

Siehe oben!


mfg
rene


Zuletzt bearbeitet von **The-Freeze** am 21.04.2007, 17:31, insgesamt einmal bearbeitet
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Benni
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BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 17:56    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Also auf den meisten Anleitungen für Verbrenner steht das hier:
Dieses Modell ist ausdrücklich nicht dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt, von Kindern im Alter unter 16 Jahren verwendet zu werden!

"Dieses Modell darf von Minderjährigen nur unter Aufsicht eines, im Sinne des Gesetzes, Fürsorgepflichtigen Erwachsenen betrieben werden. Eine Aufsichtsperson in diesem Sinne ist für die Umsetzung der Betriebsanleitung dieses Modell verantwortlich."

Es gibt auch in vielen Vereinen die Regelung, dass man 18Jahre alt sein muss um Mitglied oder Gastfahrer zu werden.

MfG
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ulie
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BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 21:25    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Also davon habe ich noch nichts gehört das man 18J alt sein muß um in einen Verein Verbrenner fahren zu können und ich bin in 2 Vereinen
Der neue Deutsche Jugendmeister 1:8 VG ist glaube ich 16J...
Man kann auch schon mit 12 Verbrenner fahren, nur sollte dann schon eine ältere (erfahrene) Person dabei sein.

Bedenke, den Sprit bekommst du erst mit 18! Also muß beim Kauf von Sprit ein Erwachsener dabei sein.
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toxic
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BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 21:59    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

man brauch ja eh einen erwachsenen der einem den sprit kauft und wer sprit kaufen kann kann meiner meinung nach dann auch aufpassen

Zuletzt bearbeitet von toxic am 21.04.2007, 21:59, insgesamt einmal bearbeitet
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**The-Freeze**
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BeitragVerfasst am: 21.04.2007, 22:11    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

@ulie : sollte oder muss eine ältere person beim fahren dabei sein wenn ein 14jähriger fährt?

mfg rene
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techno_magier
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BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 11:49    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Quote:
@ulie : sollte oder muss eine ältere person beim fahren dabei sein wenn ein 14jähriger fährt?



Um es kurz zu machen es sollte. Wenn man z.B. als Jugendlicher unter 18 in einem Vereinsgelände in dem man auch noch Mitglied ist fährt liegt es in der Obligenheit der Vereinsführung ihrer Aufsichtspflicht nach zu kommen. In der Regel ist man dann so oder so mit Einverstänniss der Elteren dort gemeldet und auch meisst über den Verein versichert.

Wenn man allerdings, als Jugendlicher unter 18, einfach ein Stück wald oder Parkplatz anektiert um dort zu fahren, sollte rein Versicherugsrechtlich einer der Erziehungsberechtigten bzw. eine von den Erziehungsberechtigten mit der aufsichtspflicht betraute grossjährige Person anwesend sein.
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mini-z-floh
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BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 15:30    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Quote:

Wenn man allerdings, als Jugendlicher unter 18, einfach ein Stück wald oder Parkplatz anektiert um dort zu fahren, sollte rein Versicherugsrechtlich einer der Erziehungsberechtigten bzw. eine von den Erziehungsberechtigten mit der aufsichtspflicht betraute grossjährige Person anwesend sein.



Warum sollte da Versicherugsrechtlich einer der Erziehungsberechtigten dabei sein? Welche Versicherung sollte da denn dann zahlen? Haftpflicht der Eltern? .....

Schäden, die durch Modelle verursacht werden, trägt in der Regel nur eine spezielle Modellbauversicherung - Schäden durch Spielzeug auch eine Haftpflicht.

Ich glaube, des Pudels Kern ist in diesem Thread noch nicht gefunden worden....

Viele Grüße,
Florian
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techno_magier
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BeitragVerfasst am: 22.04.2007, 22:57    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Quote:

Warum sollte da Versicherugsrechtlich einer der Erziehungsberechtigten dabei sein? Welche Versicherung sollte da denn dann zahlen? Haftpflicht der Eltern? .....

Schäden, die durch Modelle verursacht werden, trägt in der Regel nur eine spezielle Modellbauversicherung - Schäden durch Spielzeug auch eine Haftpflicht.



Sachschäden die durch Modelle verursacht werden oder wenn zwei Modell Aneinanderkrachen sind meisst nicht durch die Haftpflicht abgedeckt; Personenschäden meisst schon
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mini-z-floh
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BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 00:58    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Quote:

Sachschäden die durch Modelle verursacht werden oder wenn zwei Modell Aneinanderkrachen sind meisst nicht durch die Haftpflicht abgedeckt; Personenschäden meisst schon



Das ist für mich ein sehr gefährliches Statement, das den einen oder anderen in Sicherheit wiegt, bis dann der Ernstfall kommt!

Da lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Ich kann da auch nur für meine Haftpflicht-Versicherung sprechen. Dort sind Schäden - egal ob Sachschäden oder Personenschäden - die mit Modellautos entstehen nur dann mit versichert, wenn das Auto eine maximale Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h hat.

Da mein Versicherer auch keine Versicherung anbietet, die schnellere Modellautos oder gar Hubschrauber einschließt, hab ich halt eine Haftpflichversicherungen beim DMO abgeschlossen - sicher ist sicher - wobei auch in der DMO Versicherung bestimmte Bedingungen für den Versicherungsschutz gelten.

In anderen Foren wurde das Thema auch schon heftig diskutiert - es gibt wohl kaum noch neue Haftpflichtverträge, die Modellbau einschließen. Altverträge sind etwas anderes. Glücklich, wer da noch einen hat, bei dem dieser Punkt nicht durch irgendeine Tarifänderung im Lauf der letzten Jahre raus gefallen ist.

Ich kann nur jedem empfehlen, den das interessiert, seine Versicherungsbedingungen nachzusehen oder nachzufragen.
Wenn erst etwas passiert ist, ist es zu spät

Und dann noch etwas zum eigentlichen Thema:

Aufschriften auf Verpackungen nach dem Motto

"Dieses Modell darf von Minderjährigen nur unter Aufsicht eines, im Sinne des Gesetzes, Fürsorgepflichtigen Erwachsenen betrieben werden. Eine Aufsichtsperson in diesem Sinne ist für die Umsetzung der Betriebsanleitung dieses Modell verantwortlich."

dienen in erster Linie dazu, den Hersteller bei der Produkthaftung zu entlasten.
Nicht dass es dann heißt: Niemand hat gesagt, dass dieses Auto nicht von Kleinkindern gefahren werden darf. Den Schaden muss der Hersteller bezahlen, der hätte das drauf schreiben müssen.
Das ist zwar ein Thema, dass in Deutschland eh problematisch ist, aber wohl ab und zu von den Gerichten zu Lasten des Herstellers entschieden wird.

Aus diesen Sätzen lässt sich also nicht ableiten, ob und wer das Ding wann und wie wirklich fahren darf. Da muss man offenbar bei einigen anderen Gesetzen graben gehen - hat jemand zufällig eine Juristen zur Hand....

Viele Grüße,
Florian

p.s.

eines von vielen Beispielen im Netz!


Zuletzt bearbeitet von mini-z-floh am 23.04.2007, 01:06, insgesamt einmal bearbeitet
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coolasice
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BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 17:08    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

hähä was n lustiger thread...

gestern hab ich n bekannten besucht dessen sohn (er ist 6 jahre alt) mit nem 1/10er monstertruck verbrenner übel rumgebolzt is...



kommt denk ich immer drauf an nä,....
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Wink ">
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techno_magier
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BeitragVerfasst am: 23.04.2007, 21:04    Titel: Re: Ultra OT! Ab wieviel jahren darf man einen verbrenner fa Antworten mit Zitat

Quote:

Quote:

Sachschäden die durch Modelle verursacht werden oder wenn zwei Modell Aneinanderkrachen sind meisst nicht durch die Haftpflicht abgedeckt; Personenschäden meisst schon



Das ist für mich ein sehr gefährliches Statement, das den einen oder anderen in Sicherheit wiegt, bis dann der Ernstfall kommt!

Da lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Ich kann da auch nur für meine Haftpflicht-Versicherung sprechen.



Wo er recht hat hat er recht!
Es ist nicht bei jeder Haftpflichtversicherung gleich. Da muss jeder selbst sein Vertragswerk nachlesen!
Und auch noch ein Nachtrag: Auch mit Modsellbauversicherung sollte ein Erziehungsberechtigter bzw. damit betraute Person dabei sein! (habe selbst DMO) Denn wenn die Versicherung "grobe Verletzung der Aufsichtspflicht" nachweisen kann, entbindet Sie dies von ihrer Verpflichtung!
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